Dienst nach Vorschrift? Das ewige Thema Klassenfahrten

Der Thüringer Lehrerverband (tlv) macht derzeit gewaltig Stimmung gegen das Bildungsministerium. Es geht mal wieder um das Thema Klassenfahrten. Rolf Busch, Vorsitzender des tlv, rät seinen Mitgliedern, nur noch Dienst nach Vorschrift zu machen. „Bleiben Sie am besten in Thüringen, verzichten Sie auf einen zu hohen Freizeitwert und sehen Sie zu, dass Sie immer alle Schüler mitnehmen. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite“, äußert er sich in einem Mitgliederrundschreiben. Anlass sind die sogenannten Skifreizeiten und Chorfahrten. Diese sind nach der neuen Richtlinie keine Klassenfahrten und somit auf die Ferien zu verlegen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Bildung der LINKE. im Thüringer Landtag reagiert mit Unverständnis auf die Äußerungen Buschs. Fakt ist, dass Skifreizeiten tatsächlich selten vom gesamten Klassenverband einer Klasse wahrgenommen werden können. Meist fahren nur ausgesuchte SchülerInnen mit. Das Auswahlkriterium ist nicht selten der elterliche Geldbeutel. Bei einer Klassenfahrt aber sollten alle SchülerInnen die Möglichkeit haben, teilzunehmen. Bei Chorfahrten ist die Sachlage eine andere, jedoch mit dem gleichen Problem. Auch eine Chorfahrt ist keine Klassenfahrt, da hier keine Klasse sondern eine ausgewählte Gruppe die Reise macht. Hier entsteht außerdem noch das Problem, dass die TeilnehmerInnen einer Chorfahrt während der Schulzeit den versäumten Unterrichtsstoff nachholen müssen, also auch noch einen Nachteil aus der Fahrt erfahren.

Was der tlv nicht erwähnt ist, dass die Regelungen bezüglich der Klassenfahrten wegen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes geändert werden mussten. LehrerInnen dürfen Klassenfahrten nicht mehr aus eigener Tasche zahlen, das taten sie nämlich bisher zu großen Teilen. Außerdem dienen die neuen Bestimmungen dazu, eine Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Zweck herzustellen. Kein Kind darf aus ökonomischen Gründen oder wegen einer Behinderung ausgeschlossen werden. Außerdem soll der pädagogische Gedanke im Vordergrund stehen. Dass Ziele außerhalb Thüringens nicht durchgeführt werden dürfen, steht nicht in der Richtlinie. „Der tlv scheint LehrerInnen gezielt gegen die Landesregierung und vor allem das Bildungsministerium aufwiegeln zu wollen. Dies geschieht aber auf dem Rücken der Kinder. Eine Reaktion auf die Stimmungsmache ist auch, dass LehrerInnen sich weigern, überhaupt noch auf Klassenfahrt zu fahren. Abgesehen davon, dass diese Haltung den Kindern wichtige Erfahrungen nimmt, gehört das Durchführen einer Klassenfahrt zu den dienstlichen Pflichten eines jeden Lehrers“, betont Doreen Amberg, Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Bildung und selbst Lehrerin. „ Ich bin sowieso jedes Jahr mit meiner Klasse weggefahren. Nun bekomme ich meine Auslagen erstattet. Auch dass man schon ein Jahr vorher die Klassenfahrt anmelden muss,  ist eine pro forma Meldung, um zu planen, wie viel Geld in den Haushalt eingestellt werden muss, sodass jeder Pädagoge die Reisekosten erstattet bekommt“, meint Amberg. Abschließend bemerkt sie: „Die Klassenfahrtenrichtlinie ist neu. Wenn der tlv Vorschläge hat, wie man sie noch verbessern könnte, um Qualitätssteigerungen zu erreichen, würde ich mich sehr freuen. So aber betreibt der Verband reine Polemik und schadet dem Klima in den Lehrerzimmern und damit der LehrerInnengesundheit.“

2016-09-08 10.09.16 2016-07-30 16.08.02

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